Osteotomie und Zahnentfernungen

Ein Spezialgebiet der Zahnmedizin stellt die Osteotomie dar. Mund, Zähne und Kiefer sind sensible Bereiche. Die sanfte, schonende Vorgehensweise steht im Vordergrund bei einer Osteotomie. Die Osteotomie ist eine operative Zahnentfernung, die viel oralchirurgische Kompetenz und Fingerspitzengefühl vom Zahnarzt erfordert. Die häufigste Osteotomie ist die Extraktion von Weisheitszähnen. Weisheitszähne, die noch nicht an der Oberfläche sind oder quer in den Kiefer einwachsen, können Schmerzen verursachen. Zahnverschiebungen oder schiefe Wurzeln erfordern eine operative Behandlung. Manchmal ist der Durchbruch eines Zahns in die Mundhöhle behindert. Verlagerte, retinierte Zähne haben nicht genug Platz. Es empfiehlt sich dann eine Entfernung der im Knochen verbliebenen Zähne, bevor sich eine Entzündung entwickelt. Die Alveole (Zahnfach) ist ein wichtiger Bestandteil des Zahnhalteapparates. Wenn das Röntgenbild eine ungünstige Prognose ergibt und auch umliegende Zähne geschädigt oder kariös werden könnten, sollte die Zahnextraktion präventiv erfolgen. Die Mund-Gesundheit des Patienten ist schließlich das A und O. Im Idealfall erfolgt die Zahnentfernung über die Alveole. Die Osteotomie wird schwieriger, wenn bereits eine Entzündung vorliegt. Auch verlagerte Eckzähne im Oberkiefer können Ärger verursachen. Dann wird ein zahnärztlicher Eingriff nötig, der die Funktion dieser Zähne wiederherstellt. Falls die Freilegung, die individuelle kieferorthopädische Therapie und die Wiedereingliederung in die Zahnreihe nicht das gewünschte Ergebnis liefert, müssen die Patienten auch hier mit einer Osteotomie behandelt werden. Der Zahnerhalt kann dann nicht mehr gewährleistet werden. Knochen werden chirurgisch durchtrennt und Kiefergelenke wieder in Position gebracht. Auch eine Entzündung des Kieferknochens bedingt eine Osteotomie.

Weitere Indikationen für eine Osteotomie sind:

  • Zahnbruch mit Wurzel- und Längsfraktur
  • Dauerhafte Schmerzen nach einer Wurzelbehandlung
  • Wurzelspitzenentzündung
  • Zysten im Bereich des Kieferknochens
  • Kieferbruch
  • Vorhandene Wurzelreste
  • Diskrepanz zwischen Zahn- und Kiefergröße

Wie wird die Osteotomie durchgeführt?

Die Osteotomie gehört zur operativen Zahnmedizin- sie beinhaltet aber auch die Zahnsanierung. Voraussetzung ist, dass Zahn und Knochen erhaltungswürdig sind. Die Osteotomie korrigiert Fehlstellungen im Kiefer. Davon können die Zähne oder der Knochen betroffen sein. Auch erblich bedingte Fehlstellungen im Oberkiefer berichtigt der Zahnarzt mittels Osteotomie. Wenn ein Zahn stark beschädigt durch eine Fraktur oder zu marode ist, kann er nicht im Ganzen extrahiert werden. Der Zahn wird in Teilen entfernt. Falls die Wurzel gebrochen ist, muss der Zahn operativ freigelegt werden. Als zahnärztliche Instrumente kommen bei einer Zahnentfernung in der Regel Hebel oder Zangen zum Einsatz. Wenn die Extraktion über den Zahndamm (Alveole) jedoch unmöglich ist, ist die Osteotomie indiziert. Der ambulante oralchirurgische Eingriff beginnt mit der örtlichen Betäubung. Alternativ kann auch eine Sedierung vorgenommen werden. Hiervon profitieren besonders Angstpatienten.

Im ersten Schritt wird nach einer Lokalanästhesie der Kieferknochen mit Bohrern, Meißeln und Sägen freigelegt. Die Betäubung erfolgt unter der Schleimhaut in Höhe der Wurzelspitze- die Infiltration blockiert die Nerven in der Region. Dieses Verfahren ist Standard bei Eingriffen im Ober- oder Unterkiefer. Die einzelnen Zahnteile und Knochenelemente werden während der Extraktion vorsichtig abgetragen. Dann entfernt der Oralchirurg die Wurzelreste sorgfältig. Der Zahnarzt überprüft, ob die Kieferhöhle in Takt ist. Knochenränder werden geglättet. Die Wunde wird gründlich desinfiziert. Zum Schluss folgt die hygienische Abdichtung der Wunde. Das Zahnfleisch wird vernäht.

Was passiert bei einer Zyste oder einem Abszess?

Wenn ein Abszess vorliegt, muss sich der Zahnarzt Zugang zum Wurzelkanal verschaffen. Das Abszess wird über die Schleimhaut geöffnet und der infektiöse Inhalt gründlich entfernt. Die Wunde wird während der Behandlung mit einer Tamponade offengehalten. Danach folgt eine Antibiotika-Therapie. Wenn die Zahnwurzel stark entzündet ist, kommt eine Wurzelspitzenresektion infrage, bei der das untere Drittel der Wurzel abgeschnitten wird. Die Wurzelspitzenrektion dient der Zahnerhaltung. In einigen Fällen sind auch Wurzelreste nach einer Wurzelspitzenresektion zurückgeblieben, die bei einer Osteotomie entfernt werden. Manchmal hat sich am Entzündungsherd eine Zyste gebildet. Der Verursacher der Zyste ist meist ebenfalls eine entzündete Wurzelspitze. Eine Beeinträchtigung der Kieferhöhle ist eine Indikation für eine Zysten-Operation. Dieser mit Flüssigkeit gefüllte Hohlraum wird bei einem chirurgischen Eingriff eliminiert. Auf diese Weise wird eine Zahnextraktion vermieden. Eine unbehandelte Zyste an der Zahnwurzel oder am Kiefer kann neurologische Störungen oder einen Defekt des Kieferknochens nach sich ziehen.

Wie verhalte ich mich nach der Osteotomie?

Wenn die Betäubung abgeklungen ist, sollte der Patient in den ersten Tagen nach dem Eingriff nur weiche Nahrung konsumieren. Diese darf nicht zu heiß verzehrt werden. Das gilt für Essen und Getränke. Obligatorisch ist vorsichtiges Kauen in Nähe der operierten Stelle. 24 Stunden nach dem Eingriff sind Coffein, Alkohol und Nikotin tabu. Nachts sollte der Oberkörper hochgelagert werden, damit es zu keiner Nachblutung aus der Operationsnarbe kommen kann.

Wie lange dauert die Wundheilung?

Bei einem problemlosen Genesungsverlauf werden die Fäden nach ca. 1 Woche entfernt. Leichte Wundschmerzen und Schwellungen sind kurz nach der Behandlung normal. Schmerzmittel können die Beschwerden mindern. Nach ein paar Tagen stellt sich in der Regel Beschwerdefreiheit ein. Sollten sich die Schmerzen jedoch verstärken oder Nachblutungen auftreten, muss der Patient den Zahnarzt umgehend konsultieren. Nur so können Komplikationen vermieden werden.

Welche Risiken birgt die Osteotomie?

Gelegentlich kann eine Zahnkrone bei dem operativen Eingriff abbrechen.  Wenn die Krone beschädigt wurde, müssen die Wurzeln zuerst getrennt werden, bevor der Zahnarzt sie extrahiert. Auch die Eröffnung der Kieferhöhle stellt eine potenzielle Komplikation dar. Sie kommt in sehr seltenen Fällen bei einer Zahnextraktion im Oberkiefer vor. Der Durchgang zur Mundhöhle ist dann durch die Perforation offen. Die geöffnete, intakte Kieferhöhle sollte nach zahnärztlicher Kontrolle sofort geschlossen werden, damit keine Keime eindringen können. Die Osteotomie ist in der Regel ein sicheres operatives Verfahren. Ihre behandelnde Zahnarztpraxis klärt sie bei einem Besprechungstermin gerne ausführlich über diese probate Methode und eventuelle, individuelle Risiken auf.

Wird die Osteotomie von der Krankenkasse bezahlt?

Die Kostenfrage ist nicht eindeutig geklärt. Nur wenn eine ärztliche Notwendigkeit besteht, wird eine Osteotomie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist beispielsweise eine Fehlstellung von Ober- und Unterkiefer oder wenn der ungleiche Biss zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Der Schweregrad der Fehlstellung ist für eine Bewilligung entscheidend. Auch Schmerzen sind eine Indikation, die die häufig die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ermöglicht. Die Auskunft der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland kann hier weiterhelfen. https://www.patientenberatung.de/de . Der Gemeinsame Bundessauschuss https://www.g-ba.de/richtlinien/28/ ist ebenfalls eine gute Anlaufstation für eine erste Information.

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